Was ist die Abnahme einer Solaranlage?

Das Interesse an PV-Anlagen ist sowohl auf Seiten der Privathaushalte als auch in Industrie und Gewerbe erheblich gestiegen. Doch bevor eine solche Anlage ihren Betrieb aufnehmen kann, muss die Abnahme erfolgen. An der Abnahme einer Solaranlage sind im Grunde der Kunde und das Werk beteiligt. Der Kunde tritt hier als Besteller auf. Er bescheinigt dem Werk, also dem Produzenten der Solaranlage, dass diese wie vereinbart fertiggestellt wurde. Wer die Abnahme einer Solaranlage bestätigt hat, gibt an, dass die vereinbarte Leistung mängelfrei ausgeführt wurde und dass die Arbeiten unter Berücksichtigung der vertraglichen Grundlagen erfolgte.

Vor der Abnahme einer Solaranlage bietet sich eine individuelle Prüfung an

Verbraucher scheren die Prüfung und Abnahme einer Solaranlage gern über einen Kamm. Hierbei handelt es sich aber um einen Trugschluss. Tatsächlich sind das zwei verschiedene Aspekte. Es bietet sich aber generell an, dass die Prüfung und Abnahme miteinander kombiniert werden. Dabei ist es aber wichtig, dass die Prüfung unmittelbar vor der Abnahme erfolgt. Sie sollte im besten Fall von jemand durchgeführt werden, der über ausreichend Fachkompetenz verfügt. Solche Prüfungen dürfen generell nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden, die hier auch über die nötige Erfahrung und die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Muss die Abnahme einer Solaranlage auch bei der Eigeninstallation erfolgen?

Hinter der Solaranlage verbergen sich innovative und hochkomplexe elektrische Anlagen, in der für eine hohe Effizienz alle Komponenten aufeinander abgestimmt sein müssen. Umso wichtiger ist es, dass die Anlagen korrekt installiert sind. Doch anders als viele vermuten, kann die Montage auf dem Dach auch in Eigenregie erfolgen. Empfehlenswert ist das aber nur, wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind. Andernfalls laufen Sie hier rasch Gefahr, dass Effizienz verlorengeht.